Malerbetrieb Bernd Kossack

Corona-Schutzmaßnahmen auf Baustellen – So bleibt die Branche am Leben

Schutzmaßnahmen auf Baustellen

Kaum ein anderes Thema beherrscht Deutschland, Europa und die Welt derzeit so sehr, wie die sogenannte Corona-Pandemie. Niemand hätte im Frühjahr 2020 geahnt, welch drastische Einschränkungen des öffentlichen Lebens und auch der Grundrechte jedes einzelnen Bürgers angeordnet werden würden. Die Folgen sind dramatisch: Ein Lockdown folgt dem nächsten und ein Ende der vielfältigen Zwangsmaßnahmen scheint nicht in Sicht. Zugleich wurden die Anforderungen an den Hygiene-Schutz erheblich erhöht und betreffen nicht nur Geschäftsinhaber, Gastronomen und produzierende Betriebe, sondern auch Arbeiter auf Baustellen. Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft hat für ihre Mitgliedsunternehmen deshalb einen Katalog von Unterstützungsangeboten zusammengestellt, der in Sachen Hygiene-Schutz und Verordnungserfüllung helfen soll.

 

Hilft nicht nur gegen Corona-Viren: Die AHA-Regel

Mit der sogenannten AHA-Regel wurde ein Instrument geschaffen, welches sich gut merken lässt und auf einfache Weise dazu beitragen kann, die Übertragung von Viren zu vermindern. Neben der Absendung des Risikos mit Corona-Erregern in Kontakt zu kommen, hilft diese Regel auch gut, sich vor anderen Erkältungs- und Grippeviren zu schützen. So scheint die Tatsache, dass es im Herbst 2020 offenbar keine an saisonaler Influenza erkrankten Personen zu geben scheint, den großen Erfolg der AHA-Maßnahme zu untermauern. Doch was genau meint AHA in Sachen Hygiene-Schutz eigentlich? Nun, die Antwort ist ganz einfach und wird auch schon von Grundschulkindern leicht verstanden:

A: Abstand halten!
H: Hygiene beachten!
A: Alltagsmaske tragen!

Mit diesen drei Maßnahmen kann – natürlich immer unter Beachtung anderer Hygiene-Schutz-Formen und sozialen Fragen – eine Möglichkeit gefunden werden, die Gefahr einer Ansteckung mit potenziell gefährlichen Viren zu vermindern.

 

Ein weiterer wichtiger Hygiene-Schutz-Punkt: Lüften!

In den letzten Wochen wurde die bekannte AHA-Formel um einen weiteren Hygiene-Schutz-Punkt erweitert: das Lüften. „AHA+L“ avanciert daher zum neuen Slogan in Sachen Gesundheitsschutz. Für Baustellen ist das „L“ allein schon aus dem Grund nicht ganz so bedeutsam, weil sich diese Arbeitsstellen meist im Freien befinden. Werden jedoch Tätigkeiten im Gebäudeinneren durchgeführt, kann regelmäßiges Lüften gute Dienste leisten. Durch einen möglichst hohen Luftaustausch und viel Sauerstoff im Innern können schädliche Aerosole abgeleitet und die Atemluft gesünder gemacht werden. Gemäß einer Empfehlung des Umweltbundesamtes gilt: Stoßlüften von ca. 10 bis 15 Minuten ist sehr gut; im Sommer kann es ruhig die doppelte Zeit sein. Wichtig ist es hierbei natürlich, immer auch die Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes und der Arbeitsstättenregel ASR A 3.5 zu beachten, da in bestimmten Bereichen Mindesttemperaturen vorgeschrieben sind, die nicht unterschritten werden dürfen.

Anforderungen an Sanitäranlagen auf Baustellen

Neben den bereits genannten Maßnahmen zum Hygiene-Schutz bestehen auch genaue Anforderungen für Sanitäranlagen auf Baustellen. So muss beispielsweise – in Abhängigkeit von der Mitarbeiterzahl – eine bestimmte Menge an Waschbecken, Duschplätzen sowie an WCs vorhanden sein. Eine regelmäßige Reinigung in festgelegten Intervallen, ausreichende Beleuchtung sowie die Verfügbarkeit von Warm- und Kaltwasser gehören ebenfalls dazu. Und in Pausenräumen gelten z. B. eine Mindestgröße von 6 m² sowie eine optimale Raumtemperatur von 21°C.

 

Die Malerbranche und Corona

Wie für viele Bauunternehmen ist die aktuelle Situation auch für die Malerbranche eine große Herausforderung: Ständig wechselnde Einsatzorte mit einer Vielzahl von Beteiligten, unterschiedliche Verantwortlichkeiten sowie variierende Arbeitsabläufe stellen die ausführenden Firmen regelmäßig vor Probleme in Sachen Hygiene-Schutz-Auflagenerfüllung. Die Berufsgenossenschaft Bau rät daher dazu, vor Arbeitsbeginn eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen [https://www.bgbau.de/service/angebote/medien-center-suche/medium/kurz-handlungshilfe-zur-erstellung-und-dokumentation-der-gefaehrdungsbeurteilung-fuer-baustellen-coro/]. Hierbei werden mögliche Gefahren am Arbeitsplatz festgestellt und beurteilt. Ziel ist es, Risiken zu erkennen und zu beseitigen.

 

Seit fast einem Jahr Covid-19 …

Mit Covid-19 leben wir nun schon bald ein ganzes Jahr und die Auswirkungen dieses Virus werden uns wohl auch noch in den kommenden Monaten beschäftigen. Die Handwerkerbranche ist trotzdem sehr froh, auch unter den schwierigen Bedingungen weiterarbeiten zu können. Umfassende Beratung erhalten wir dabei von der Berufsgenossenschaft Bau. Dank dieser Unterstützung können wir auch für Sie da sein und Ihre Aufträge ausführen.

Bei allen diesbezüglichen Fragen sind wir sehr gern für Sie da. Sprechen Sie uns einfach über unser Kontaktformular an – wir melden uns umgehend bei Ihnen!

Ihr Team des Malerbetrieb Kossack